Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.2009 - 6 BN 1.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26964
BVerwG, 05.10.2009 - 6 BN 1.09 (https://dejure.org/2009,26964)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2009 - 6 BN 1.09 (https://dejure.org/2009,26964)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - 6 BN 1.09 (https://dejure.org/2009,26964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,26964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Fragen des revisiblen Rechts i.R.e. revisionsgerichtlichen Klärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache mit Fragen des revisiblen Rechts i.R.e. revisionsgerichtlichen Klärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00

    Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2009 - 6 BN 1.09
    Eine solche Frage muss sich grundsätzlich auf eine bestimmte Rechtsnorm beziehen und deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen betreffen (Beschlüsse vom 23. Januar 2001 - BVerwG 6 B 35.00 - WissR 2001, 377 und vom 24. Juli 2008 - BVerwG 6 B 26.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 6 B 26.08

    Erforderlichkeit der Konkretisierung einer Rechtsfrage hinsichtlich der

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2009 - 6 BN 1.09
    Eine solche Frage muss sich grundsätzlich auf eine bestimmte Rechtsnorm beziehen und deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen betreffen (Beschlüsse vom 23. Januar 2001 - BVerwG 6 B 35.00 - WissR 2001, 377 und vom 24. Juli 2008 - BVerwG 6 B 26.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 20.12.2023 - 8 B 3.23
    Eine grundsätzlicher Klärung zugängliche konkrete Rechtsfrage muss sich auf eine bestimmte Rechtsnorm beziehen und deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen betreffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 6 BN 1.09 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 167 Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht